Eine Reihe von Versicherungen können nicht gleich nach ihrer Unterzeichnung auch in Anspruch genommen werden. Auch die Sterbegeldversicherung gehört hierzu. Allerdings unterscheiden sich bei der Sterbegeldversicherung die Angebote der Anbieter doch ganz erheblich voneinander. Ein Vergleich vor Abschluss lohnt hier. Dieser Vergleich allerdings dient meist der Beruhigung des Gewissens, denn viele Verbraucher, die eine derartige Versicherung abschließen möchten, tun die mehr oder weniger aus einer Panikreaktion heraus, weil sie befürchten, dass sie bald sterben und ihre Familie im Falle ihres Todes mit einem großen Schuldenberg zurücklassen würden. Zu einer derartigen Reaktion kann es kommen, wenn der Versicherungsinteressent ein dramatisches Erlebnis hatte (zum Beispiel durch den Tod eines gleichaltrigen Freundes durch Unfall oder Krankheit), wobei er sah, wie es sein kann, wenn die Hinterbliebenen mit den hohen Kosten einer Bestattung auf einmal ganz alleine dastehen. Es gibt bei der Sterbegeldversicherung aber auch durchaus auch Angebote, die einen Sofortschutz anbieten. Dies bedeutet, dass eine Leistung auch dann gewährt wird, wenn der erste Versicherungsbeitrag gezahlt wurde. Und zwar besteht in diesem Fall auch der Anspruch der durch diese Versicherung Begünstigten auf die volle Versicherungssumme. Allerdings ist zu beachten, dass der Wegfall einer Wartezeit mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen verbunden ist bei Vertragsabschluss. Auch der Arzt muss dann autorisiert werden Fragen beantworten zu dürfen.
Archiv für den Monat Februar 2004
Zahnzusatz
Frisch abgeschlossene Versicherungen sind meist an eine Wartezeit gebunden. Damit sichern sich die Versicherungen gegen unerwünscht hohe Versicherungsleistungen ab, die sie für Frischkunden zahlen müssen, die bisher noch keinen Beitrag in den Versicherungstopf geleistet haben. Eine Wartezeit gibt es auch bei der Zahnzusatzversicherung. Die allgemeine Wartezeit beträgt hier drei Monate. Es gibt aber auch Versicherungen, die für diese Form der Versicherung weitaus höhere Wartezeiten in Ansatz bringen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Wartezeit für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. Um hier zwischen den Versicherern einen Vergleich anzustrengen, hilft nur ein Vergleich der Konditionen durch den Verbraucher. Ausnahmen von der Regel gibt es nicht. Auch nicht, wenn der Versicherungsinteressent ein vorbildliches Gebiss hat, regelmäßig zum Zahnarzt geht und dessen Zahnzustand und dessen Behandlungsbedarf entsprechend gut dokumentiert ist. Während der Wartezeit sind aber dennoch Versicherungsbeiträge zu zahlen. Jedoch können keine Versicherungsfälle gemeldet werden und ein Leistungsbezug aus dieser Versicherung ist während der drei- bzw. achtmonatigen Wartezeit ausgeschlossen. Wenn die Wartezeit dann vorüber ist, so kann der Versicherte mit dieser privaten Absicherung im Rücken zum Zahnarzt gehen und muss im Behandlungssessel keine Panikattacken erleiden, wenn er denn wirklich offenbart bekommt, dass eine Zahnbehandlung oder ein Zahnersatz notwendig ist. Um die Kosten muss er sich dann keine so große Sorgen mehr machen.