Von den Schäden her gibt es drei verschiedene Arten von Schäden. Und zwar außer den Personen- und Sachschaden auch noch die Vermögensschäden. Bezogen auf die Hundehaftpflicht sind Vermögensschäden, wenn ein Hund in einem Geschäft, in das er eigentlich nicht hineindarf, eindringt und einen Schaden verursacht, indem er Gegenstände herunterwirft oder Lebensmittel frisst. Die Ladenbesitzer machen dann gegen den Hundebesitzer einen Verdienstausfall und Schadenersatz geltend. Im Rahmen der Hundehaftpflichtkann ein Vermögensschaden aber auch ein Folgeschaden von einem Personen- oder einem Sachschaden sein. Ein Vermögensschaden kommt in diesem Fall zum Beispiel in Betracht, wenn der Hund jemanden gebissen hatte und die Versicherung bereits für dessen Heil- und Genesungskosten gezahlt hat, die Person aber längere Zeit krankgeschrieben wird und aus diesem Grund durch den Verdienstausfall einen Vermögensschaden erleidet. Dass ein Hund einen reinen Vermögensschaden anrichtet, ist eher selten. Meist geht der Vermögensschaden einher mit einem Personen- oder Sachschaden. In einigen Städten – zum Beispiel in Hamburg und Berlin – zählt die Hundehaftpflicht bereits schon zu den Pflichtversicherungen, die ein Hundehalter haben muss. Besonders in Städten kommt es mit Hunden häufiger zu Vorfällen als auf dem Land. Der Grund ist einfach der, dass in den Städten so viele Menschen auf einem Fleck dicht gedrängt leben. Unter Vergleichen-und-Sparen.de mehr Versicherungsnews.
Archiv für den Monat Januar 2005
Zahnversicherungen
Dank dem Internet ist es heute möglich dass der Verbraucher sich eine günstige Zahnversicherung aussuchen kann. Doch wird auch beim Vergleichen der Zahnversicherung immer wieder der Fehler gemacht, dass die einzelnen Leistungsmerkmale nicht verglichen werden. Leicht beeinflussen lassen sich die Verbraucher auch beim Vergleich der einzelnen Tarife für eine Zahnversicherung auch durch die Werbung der einzelnen Versicherungen stark beeinflussen. Doch gerade dies kann ein Fehler sein. Einige Tarife leisten nämlich nur 70 oder 80 Prozent. Das heißt im Endeffekt bleibt ein weiterer Betrag einzig am Versicherten hängen. Angestrebt werden sollte eine Erstattung bei der privat abgeschlossenen Zahnversicherung in Höhe von 100 Prozent. Darüber hinaus sollte eine Zahnversicherung natürlich auch sämtliche Leistungen abdecken, die ein Versicherter für sich bzw. seine Zähne für notwendig erachtet. Eine nicht unwesentliche Rolle spielt aber natürlich auch der Preis, den eine Zahnversicherung kosten sollte bzw. kosten kann, damit der Verbraucher sich nicht finanziell Monat für Monat übernimmt. Außer dem Vergleichen von einer Zahnversicherung im Internet sollte der Verbraucher aber natürlich auch seinen Zahnarzt um Rat fragen, ob er mit seinem Gebiss überhaupt eine derartige Versicherung benötigt und wenn ja, in welchem Umfang. Denn nicht immer ist es notwendig dass ein Patient sich mit der privaten Zahnversicherung ein Rundumpaket beschafft.